Bei der Durchführung von Bauvorhaben sind öffentliche und private Bauherren angehalten, die Baustellenverordnung umzusetzen. Diese Verordnung schreibt vor, dass ein Bauherr für ein Bauobjekt mit bestimmten Voraussetzungen einen Sicherheitskoordinator zu bestellen hat.

WAS Sie mit uns gewinnen

Durch unsere frühzeitige und fachkundige Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen auf Ihrer Baustelle erreichen Sie:

GEFAHRENMINIMIERUNG

Minimierung der Gefährdung für alle am Bau tätigen Personen sowie von unbeteiligten Dritten

RECHTSSICHERHEIT

Ein hohes Maß an Rechtssicherheit für den Bauherrn bzw. für die am Projekt beteiligten Planer!

QUALITÄTSSTEIGERUNG

Erhöhung der Qualität der geleisteten Arbeit

KOSTENERSPARNISS

Kostenersparnis, z. B. durch die sinnvolle Koordination gemeinsam genutzter Einrichtungen (Gerüste, etc.)

Unser Auftrag – Ihre Gesundheit!

Fachkundige Planung und Koordination zur Minimierung von Gefahren für die Gesundheit am Bau!

Kontaktieren Sie uns!

„Wir freuen uns über Ihre Nachricht!“