Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) vom 5. Juni 1999 (GVBl. S. 270, BayRS 215-2-4-I), die zuletzt durch Verordnung vom 16. Mai 2019 (GVBl. S. 315) geändert worden ist. Diese Verordnung verpflichtet die Gemeinden, regelmäßig Feuerbeschauen in Sonderbauten  durchzuführen.“(Art. 2 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung)

SDA – FEUERBESCHAU

„Die Feuerbeschau ist die Aufgabe der Gemeinden! Wir begleiten die Gemeinden bei der Planung und dem Aufbau der Feuerbeschau in ihrem Gemeindegebiet. Ziel ist die Gemeinde in die Lage zu versetzen, sämtliche Aufgaben der Feuerbeschau eigenständig und umfassend durchführen zu können.“

VORBEUGUNG

Die Feuerbeschau umfasst sämtliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken!

SCHNELLE RETTUNG

Im Brandfall muss eine wirksame Brandbekämpfung und die schnelle Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglicht werden.

SCHUTZ VOR EXPLOSIONEN

Verhütung von Explosionen und Abwendung von Gefahren für alle Beteiligten.

RISIKOMINIMIERUNG

Entwicklung von Schutzmaßnahmen für Menschen, Sachwerte oder Umwelt bei erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko.

Unsere Erfahrung – Ihr Schutz!

Unsere Ingenieure für Sicherheitstechnik sind spezialisiert auf die Betreuung öffentlicher Bedarfsträger!

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